Schutzgebietsradius Belegstelle Hirschgrund
Gemäß "NÖ Schutzgebietsverordnung für Reinzuchtbelegstellen" befindet sich rund um die Reinzuchtbelegstelle Hirschgrund ein Schutzgebietradius von 6 km. Im NÖ Bienenzuchtgesetz sind folgende Bestimmungen definiert: Wandervölker dürfen in das Schutzgebiet nicht eingebracht werden! Jede Vermehrung von rassen- oder stammfremden Standvölkern und jede Einbringung eines solchen Bienenvolkes oder einer solchen Königin aus einem anderen Bestand in einen bestehenden Bestand im Schutzgebiet bedarf der Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde. Der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer steht das Recht zu, die im Schutzgebiet befindlichen Bienenstände durch einen Sachverständigen oder eine Sachverständige auf Rassenreinheit und Bienenkrankheiten zu untersuchen. Für Ihre Standortplanung können Sie den Schutzgebietradius dieser interaktiven Karte entnehmen.
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